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Google Tag Manager ist einwilligungspflichtig – Update 2025

27. März 2025

In der Vergangenheit war der Einsatz des Google Tag Managers (GTM) im Bereich Webanalyse eine echte Grauzone. Die zentrale Frage lautete: Darf der GTM ohne vorherige Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer geladen werden? Während einige Experten dies bejahten – mit dem Argument, dass ein berechtigtes Interesse vorliege und der GTM zum essenziellen Setup einer Website bzw. Trackinglösung gehöre – war die Gegenmeinung ebenso stark. Kritiker verwiesen darauf, dass bereits der Aufruf der hinterlegten Script-Datei personenbezogene Daten wie IP-Adresse oder Gerätedaten an die Server von Google überträgt und somit eine Einwilligung erforderlich sei.

Das aktuelle Urteil: Klare Ansage vom VG Hannover

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. März 2025 (Az.: 10 A 5385/22) herrscht nun endlich Klarheit. Das Gericht hat entschieden, dass der Google Tag Manager erst nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geladen werden darf. Dieses Urteil wurde ausführlich unter voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/230df5cf-d76c-4561-9499-e44445a96f11 erklärt und unter www.dr-bahr.com/news/alles-ablehnen-option-bei-cookie-banner-pflicht-google-tag-manager-bedarf-einwilligung.html zusammengefasst und zeigt deutlich, dass die sogenannte „Alles Ablehnen“-Option bei Cookie-Bannern Pflicht ist.

Was bedeutet das für Website-Betreiber?

Für alle, die den Google Tag Manager noch ohne Consent-Management einsetzen, heißt es jetzt: handeln! Der GTM darf nicht mehr automatisch geladen werden, sondern erst nach der aktiven Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer. Das bedeutet konkret:
  • Implementierung eines Consent-Management-Tools (CMP): Nur wenn der Nutzer zustimmt, wird der GTM aktiviert.
  • Anpassung der Cookie-Banner: Die Banner müssen eine klare „Alles Ablehnen“-Option bieten und transparent über die Verwendung von Tracking-Technologien informieren.
  • Überprüfung der bestehenden Webanalyse-Setups: Bestehende Implementierungen sollten zeitnah überprüft und angepasst werden, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Fazit: Datenschutz und Nutzerrechte stärken

Das Urteil stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und sorgt für mehr Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Website-Betreiber ist es eine klare Aufforderung, ihre Tracking- und Analyse-Tools datenschutzkonform zu gestalten. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur seine Nutzer, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen. Wenn es bezüglich der Umsetzung Fragen gibt, helfen wir gern weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Datenschutzexperten.