In der Vergangenheit war der Einsatz des Google Tag Managers (GTM) im Bereich Webanalyse eine echte Grauzone. Die zentrale Frage lautete: Darf der GTM ohne vorherige Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer geladen werden? Während einige Experten dies bejahten – mit dem Argument, dass ein berechtigtes Interesse vorliege und der GTM zum essenziellen Setup einer Website bzw. Trackinglösung gehöre – war die Gegenmeinung ebenso stark. Kritiker verwiesen darauf, dass bereits der Aufruf der hinterlegten Script-Datei personenbezogene Daten wie IP-Adresse oder Gerätedaten an die Server von Google überträgt und somit eine Einwilligung erforderlich sei.
Das aktuelle Urteil: Klare Ansage vom VG Hannover
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. März 2025 (Az.: 10 A 5385/22) herrscht nun endlich Klarheit. Das Gericht hat entschieden, dass der Google Tag Manager erst nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geladen werden darf. Dieses Urteil wurde ausführlich unter www.dr-bahr.com/news/alles-ablehnen-option-bei-cookie-banner-pflicht-google-tag-manager-bedarf-einwilligung.html zusammengefasst und zeigt deutlich, dass die sogenannte „Alles Ablehnen“-Option bei Cookie-Bannern Pflicht ist.
Was bedeutet das für Website-Betreiber?
Für alle, die den Google Tag Manager noch ohne Consent-Management einsetzen, heißt es jetzt: handeln! Der GTM darf nicht mehr automatisch geladen werden, sondern erst nach der aktiven Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer. Das bedeutet konkret:
- Implementierung eines Consent-Management-Tools (CMP): Nur wenn der Nutzer zustimmt, wird der GTM aktiviert.
- Anpassung der Cookie-Banner: Die Banner müssen eine klare „Alles Ablehnen“-Option bieten und transparent über die Verwendung von Tracking-Technologien informieren.
- Überprüfung der bestehenden Webanalyse-Setups: Bestehende Implementierungen sollten zeitnah überprüft und angepasst werden, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Fazit: Datenschutz und Nutzerrechte stärken
Das Urteil stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und sorgt für mehr Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Website-Betreiber ist es eine klare Aufforderung, ihre Tracking- und Analyse-Tools datenschutzkonform zu gestalten. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur seine Nutzer, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Datenschutzexperten.